Information für PHTH Patienten
Patientinnen müssen derzeit keinen negativen Covid19-Test vorweisen können, um Gesundheitsdienstleistungen (Physiotherapie, ärztliche Behandlung) in Anspruch nehmen zu können. Sie müssen jedoch sehr wohl eine FFP2-Maske tragen.
Bei Gesundheitsdienstleistungen handelt es sich ausdrücklich nicht um Handel oder gewerbliche Dienstleistungen, sondern um Gesundheitsdienstleistungen, die gemäß §5 vom Betretungsverbot ausgenommen sind.